Vertrag

Vertrag betreffend der Vermietung von Räumlichkeiten für eine beschränkte, kurze Zeitdauer

Allgemeine Bestimmungen

 

Vermieterin: Basler Freizeitaktion BFA, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel

 

Vertreten durch:

BFA Jugendtreffpunkt Neubad

Brennerstrasse 9

4054 Basel

 

Verantwortliche/r TeamerIn……………………………………………….

Telefonisch erreichbar unter: 061/ 281 00 60

 

 

Datum / Nutzungszeit        ………………………………………………………………………………..

Schlüsselübergabe            ................................................................................................................

Schlüsselabgabe               ................................................................................................................

Geplante Aktivität                                                                                                                                ................................................................................................................

Schlüssel Nr.                                                                                                                                      ................................................................................................................

Mietpreis                            Fr. 150.- o            Fr. 200.- o            Fr. 300.- o         Fr. 400.- o

Depot                                 Fr. 300.- o           

Die Miete und das Depot sind in bar zu übergeben bis spätestens am………………………….

 

Vermietete Räume             Thekenraum o                     Tanzraum o                     

Vermietete Infrastruktur    Fussballkasten o                  Boxen / Mixer o              Lichtanlage o

                                           Geschirrspülmaschine o      Kühlschrank o           2x Kühlschrank o        

Tiefkühlfach o                      2x Tiefkühlfach o             …………… o

 

 

1.    Reservation

1.1.   Die Räume müssen persönlich im Jugendtreffpunkt (JTP) reserviert werden.

1.2.   Die Reservation gilt erst dann als definitiv, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.

 

2. Benutzungszeiten

1.1    Der Jugendtreffpunkt kann nur während des im Vertrag definierten Zeitraums genutzt     werden.

1.2       Der Jugendtreffpunkt muss spätestens um 02 Uhr verlassen werden.  

 

3. Anwohnerschaft

Auf die Anwohnerschaft ist Rücksicht zu nehmen. Gespräche oder Versammlungen vor dem Jugendtreffpunkt sind zu vermeiden und nach 22 Uhr verboten. Beim Lüften (Musik leise stellen!) und beim Musikhören (Fenster schliessen!).

 

4. Raumbenutzung / Verantwortung

4.1.         Eine Vermietung erfolgt ausschliesslich an Personen ab 18 Jahren sowie an juristische Personen (Vereine, Institutionen); der/die verantwortliche LokalbenutzerIn muss am Anlass anwesend sein und trägt die volle Verantwortung.

4.2.         Die Veranstaltung ist keine öffentliche Veranstaltung. Zutritt hat nur, wer von dem/der verantwortlichen LokalbenutzerIn eingeladen wurde. Anderen Personen ist der Zutritt zum JTP untersagt. Die Türen sollten nach Beginn der Veranstaltung von innen geschlossen werden. Der/die MieterIn trägt die Verantwortung für Schäden und  Reklamationen, die auf eingeladene und fremde Gäste zurückzuführen sind.

4.3.         Die Räumlichkeiten sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Vertrag definierten Aktivitäten genutzt werden.

4.4.         Untermiete ist generell untersagt.

4.5.         Sämtliche Aktivitäten im Aussenbereich sind ab 22 Uhr untersagt.

4.6       Es dürfen maximal 45 Gäste während der Nutzung anwesend sein.

 

5. Schlüssel

5.1.         Der Mieterschlüssel ist Eigentum der Basler Freizeitaktion (BFA) und muss bei Bedarf (Nicht-Einhalten des Vertrages etc.) umgehend zurückgegeben werden.

5.2.         Der Schlüssel wird erst übergeben, wenn die Leitung des JTP im Besitz des unterzeichneten Vertrags, des vereinbarten Mietbetrags und des Schlüsseldepots ist.

5.3.         Der Schlüssel muss pünktlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Für jede Viertelstunde, die der Vermieter bei der Schlüsselabgabe auf den/die MieterIn warten muss, werden Fr. 15.— vom Depot abgezogen.

5.4.         Für den Verlust des Schlüssels sowie den allfälligen Austausch der gesamten Schliessanlage haftet der/die MieterIn.

 

6. Depot

6.1.      Als Depot hinterlegt der/die MieterIn den auf S. 1 festgelegten Betrag, der bei

            Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückerstattet wird.

            Er dient:

·     als Bussgeld (bei Verstoss gegen den Vertrag)

·     als Schlüsseldepot

·     zur Begleichung unaufgeklärter Schäden im und um den Jugendtreffpunkt

·     bei gerissenen Tür- und Feuerlöscherplomben

·     zur Begleichung von Reinigungsarbeiten

6.2       Das Depot kann durch den Vermieter bei Missachtung der vertraglichen Bestimmungen teilweise oder vollständig einbehalten werden.

6.3       Vorbehalten bleibt der BFA die Geltendmachung weiteren Schadens.

 

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1.      Der/die MieterIn hat für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes (v.a. betreffend dem Umgang mit Alkohol) und der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen zu sorgen.

7.2       Bestandteil des Vertrags sind auch vorne aufgeführte Vereinbarungen; insbesondere ist die Hausordnung einzuhalten.

7.3       Der Konsum und Handel von Drogen, das Shisha-Rauchen sowie das Bauen von Joints sind im und um den Jugendtreffpunkt verboten.

7.4       Gewalt und deren Androhung sowie das Praktizieren von sexuellen Handlungen ist im und um den Jugendtreffpunkt verboten.

7.5       Die Notausgänge zum Aussenbereich dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Ist dieser eingetreten, muss das Team unverzüglich darüber informiert werden. Ist die Plombe durch unberechtigtes Verlassen durch die Notausgänge gerissen, wird Fr. 50.— vom Depot abgezogen.

7.6       Das Tor sowie die Haupteingangstüre ist während der Nutzung immer geschlossen zu halten. Der Schlüssel an der Haupttüre und in den Innenräumen darf nicht stecken gelassen werden (das Team muss die Räumlichkeiten immer betreten können).

7.7        Schäden und Verluste im und um den Jugendtreffpunkt müssen der/dem

            Verantwortlichen TeamerIn des Jugendtreffpunktes umgehend gemeldet werden. 

7.8      Das Übernachten im Jugendtreffpunkt ist verboten.

7.9      Der JTP ist kein Aufbewahrungsort für Tiere oder unmündige Personen.

7.10    Das Haus ist durch eine Alarmanlage gesichert. Deswegen darf auf keinen Fall ver-

sucht werden, die Verbindungstüre im Barraum (neben dem Männer-WC) aufgemacht zu werden, da sonst das Securitiy Personal einen Einsatz hat, der dann dem Mieter zu kosten kommt.

 

8. Mobiliar

8.1           Sämtliches Mobiliar ist Eigentum der Basler Freizeitaktion und ist mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

8.2           Allfällige Schäden am Mobiliar gehen zu Lasten des Mieters/ der Mieterin.

8.3           Die Infrastruktur des JTP’s darf nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abmachung genutzt werden. Entstandene Schäden und / oder eine unerlaubte Nutzung wird dem/der MieterIn in Rechnung gestellt.

 

9. Ordnung und Unterhalt

10.1        Die Reinigung des Jugendtreffpunktes (Räumlichkeiten, Aussenbereich und bei Bedarf der Gehweg vor dem JTP) liegt in der Verantwortung des Mieters/ der Mieterin.

10.2        Der/die MieterIn übergibt den JTP so, wie er ihn bei Mietbeginn angetroffen hat, pünktlich zum vereinbarten Abgabetermin. Ansonsten erfolgt der Einsatz von Reinigungspersonal (Fr. 40.— pro Stunde zulasten der Mieterschaft).

10.3     Die Abfallsäcke sind am Sonntag zur Entsorgung vor den Jugendtreffpunkt (beim Baum neben der Einfahrt) zu stellen.

10.4     Der Inhalt der Aschenbecher darf nur im Metallkübel mit Deckel entsorgt werden (Brandgefahr). Der Kübel befindet sich links neben der Theke.

 

11. Amtliche Bewilligungen und Vorschriften

11.1        Jede Veranstaltung, für deren Besuch in irgendeiner Form ein Eintrittsgeld erhoben wird, bedarf einer polizeilichen Bewilligung.

11.2        Wird in irgendeiner Form für die Restauration (Getränke, Essen etc.) Geld verlangt, bedarf es ebenfalls einer polizeilichen Bewilligung.

11.3        Entsprechende Gesuche liegen in der Verantwortung des Mieters und müssen im Voraus und rechtzeitig beim Bewilligungsbüro eingereicht werden.

11.4        Sämtliche Kosten von Bewilligungen gehen zu Lasten des Mieters/ der Mieterin.

11.5        Das Ausserbetriebsetzen von Sicherheits- und Brandschutzmassnahmen ist ein Straftatbestand und somit verboten!

 

 

12. Kontrollen und Informationswege

12.1    Das JTP-Team kann Stichkontrollen durchführen!

12.2    In Notfällen jeglicher Art muss umgehend der/die verantwortliche TeamerIn des Jugendtreffpunktes informiert werden

12.3    Die Leitung behält sich vor, die Eltern bei Nichteinhalten der Regeln zu informieren.

 

13. Missachtung der Regeln / Kündigung

Bei Missachtung der Regeln (auch eines Einzelnen) droht der Entzug des Mietobjekts. Das JTP-Team ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

13. Haftung / Vertragsangaben des Mieters

13.1     Jugendliche, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, müssen den Miet-

            vertrag von ihren Eltern unterzeichnen lassen und werden im Vorfeld der Ver-

            anstaltung telefonisch vom JTP-Team kontaktiert!

13.2     MieterInnen, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, müssen sich bei der Vertrags-

            unterzeichnung mit einem gültigen Pass oder ID ausweisen können.

13.3       Wird bei der Überprüfung der Daten des/der MieterIn fehlerhafte Angaben fest-

            gestellt, ist eine Vermietung ausgeschlossen.

 

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die unterzeichnende Person  während der Zeit des Mietverhältnisses zur vollen Haftbarkeit für Sachschäden und Verluste. Sie bestätigt, über den Feuerlöscher, die Feuerdecke und den Notausgang informiert zu sein. Der/die Unterzeichnete erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrags einverstanden.

 

Verantwortliche/r MieterIn

Name/Vorname                                                                                                                                   ................................................................................................................

Verein/ Institution                                                                                                                                ................................................................................................................

Adresse                                                                                                                                              ................................................................................................................

Telefon                                                                                                                                                ................................................................................................................

Geburtsdatum .                                                                                                                                   ................................................................................................................

Haftpflichtversicherung (Gesellschaft, Nr.)   ……………………………...........................................

Datum......................................................... Unterschrift...................................................................

 

Verantwortliche/r LokalbenutzerIn

Name/Vorname                                                                                                                                   ................................................................................................................

Verein/ Institution                                                                                                                                ................................................................................................................

Adresse                                                                                                                                              ................................................................................................................

Telefon                                                                                                                                                ................................................................................................................

Geburtsdatum .                                                                                                                                   ................................................................................................................

Datum......................................................... Unterschrift...................................................................

 


Mietbetrag und Schlüsseldepot erhalten.

 

Basel, den ………………………………       Für die BFA (Vermieterin) …………………………